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MEILENSTEINE:
Für Qualität in der Osteopathie

20.10.2024: Fortbildungen bleiben weiterhin umsatzsteuerbefreit


Die BAO hat sich erfolgreich mit dafür eingesetzt, dass Fortbildungen auch künftig umsatzsteuerbefreit bleiben. Dazu hatte die BAO gemeinsam mit dem Bundesverband Medizinscher Bildungszentren, BVMBZ, Gespräche mit Bundestagsabgeordneten geführt, eine gemeinsame Stellungnahme an die Mitglieder des Finanz- und des Gesundheitsausschusses verschickt und ein Schreiben aufgesetzt, dass Schulleiter und Dozenten an ihre Wahlkreisabgeordneten senden konnten.
Der geplante Wegfall der Umsatzsteuerbefreiung hätte nicht nur private Fortbildungsanbieter und sich Fortbildende getroffen, sondern im medizinisch-therapeutischen Bereich auch Patienten. Denn teurere Fortbildungen senken die Bereitschaft und die finanziellen Möglichkeiten, sich freiwillig fortzubilden und damit die Behandlungsqualität.


21.03.2024: Fachzeitschrift “Osteopathische Medizin” wird Verbandsorgan


Die älteste deutschsprachige Fachzeitschrift für Osteopathie wird Verbandsorgan der BAO. Gelistete BAO-Therapeuten können somit die Fachzeitschrift “Osteopathische Medizin” aus dem Elsevier-Verlag zum Selbstkostenpreis im Jahresabo bestellen und die BAO auf einer eigenen Verbandsseite sich den Lesern in jeder Ausgabe präsentieren.





01.02.2024: Neues Online-Tool "Schulfinder"


Mit dem “Schulfinder” hat die BAO ein einzigartiges Online-Tool entwickelt, das es angehenden Studierenden deutlich erleichtert, die für sie passende Osteopathieschule in zertifizierter BAO-Qualität zu finden.

Nach Eingabe der eigenen beruflichen Voraussetzungen, dem gewünschten Bundesland und bevorzugten Zeitpunkt für einen Ausbildungsstart, listet der Schulfinder die Schulen und deren Standorte auf, die den gewünschten Kriterien entsprechen, und liefert alle notwendigen Informationen dazu.

06.07.2023: Gemeinsam * Qualität * Sichern

Nach über einem Jahr Vorbereitung präsentiert sich die BAO mit neuer Website und dem neuen Claim “Gemeinsam * Qualität * Sichern” den Patientinnen und Patienten, Osteopathinnen und Osteopathen sowie den zahlreichen Osteopathiestudierenden.
“Gemeinsam” betont dabei die Zusammenarbeit der BAO-Mitgliedsschulen für eine bundesweit einheitliche Ausbildung in Osteopathie. ”Qualität” ist der Anspruch, den wir dabei an die Aus- und Fortbildung in Osteopathie legen. Und “Sichern” beschreibt die wesentliche Aufgabe der BAO: das Prüfen und Zertifizieren der Osteopathie in Lehre und Praxis.
Mit der neuen Website richtet die BAO ihren Fokus auf angehende Osteopathiestudierende, um deren erster Ansprechpartner bei der Qualität in der osteopathischen Ausbildung zu sein.

10.07.2018: Erste D.O. BAO-Arbeit präsentiert


Auf Qualität setzen, auch nach der Ausbildung: Erstmals zeichnet die BAO eine Autorin mit der Marke D.O. BAO für erfolgreich präsentierte wissenschaftliche Osteopathie-Arbeiten aus.
Die BAO verleiht seitdem die Marke an Autorinnen und Autoren, die mit ihrer wissenschaftlichen Arbeit eine relevante Fragestellung für die Osteopathie eigenverantwortlich entwickelt und fachlich sowie intellektuell redlich bearbeitet haben.
Die Marke D.O. BAO berechtigt dazu, als Dozentin oder Dozent an einer BAO-Schule tätig zu sein und ist ausdrücklich nicht an eine Mitgliedschaft oder ähnlichem gebunden.

15.03.2017: Erstes BAO-gefördertes osteopathisches Forschungsprojekt veröffentlicht


In der Fachzeitschrift Osteopathische Medizin wird die Studie von Helge Franke, Jan-David Franke und Gary Fryer über die “Osteopathische Behandlung chronischer unspezifischer Nackenschmerzen” veröffentlicht.
Laut Autoren weist “die Metaanalyse (…) auf eine klinisch relevante Schmerzerleichterung bei Patienten mit chronischen, unspezifischen Nackenschmerzen hin.” 
Die Studie ist das erste osteopathische Forschungsprojekt, das die BAO gefördert hat.

18.12.2015: Konsensgruppe nimmt Stellung zum OLG-Urteil


Mit seinem Urteil vom 08. September 2015 bestätigt das Oberlandesgericht (OLG) Düsseldorf das sieben Jahre zuvor ergangenen Urteil des Verwaltungsgerichts Düsseldorf vom 08.12.2008. Demnach zählt Osteopathie zur Heilkunde und darf in Deutschland nur von Ärzten und Heilpraktikern ausgeübt werden.
Laut OLG-Urteil stellt die Osteopathie eine eigenständige Form der Medizin dar. Sie ist keine Ergänzung der Physiotherapie und auch keine manuelle Therapie. Sie fachgerecht ausüben, bedarf einer entsprechenden Ausbildung und erfordert “Erfahrung als auch sorgfältige Indikationsstellung.”
Damit sieht sich die Konsensgruppe Osteopathie Deutschland in seiner Forderung nach einer Berufsanerkennung bestätigt. Denn nur ein Berufsgesetz kann die vom OLG Düsseldorf geforderte osteopathische Ausbildung bundesweit einheitlich regeln.

14.10.2015: Qualitätsoffensive der BAO


Mit neuer Website und neuem Logo startet die BAO eine Qualitätsoffensive, in deren Mittelpunkt das eigens entwickelte BAO-Qualitätssiegel steht.
Das Siegel kann von BAO-Mitgliedsschulen genutzt werden, ebenso wie von deren Absolventen, soweit diese regelmäßig Fortbildungen absolvieren. Es dient als Nachweis für höchste, geprüfte und zertifizierte Qualität in der Osteopathie-Ausbildung.


25.06.2012: BAO ist Gründungsmitglied der Konsensgruppe Osteopathie Deutschland


Gemeinsam mit anderen osteopathischen Institutionen gründet die BAO die Konsensgruppe Osteopathie Deutschland, deren Zielsetzung “die gesetzliche Regulierung des Berufes Osteopath zur Sicherheit der Patienten als auch der praktizierenden Osteopathen” ist.


01.01.2012: Osteopathie wird Satzungsleistung der gesetzlichen Krankenkassen


Die Techniker Krankenkasse beginnt als erste Gesetzliche Krankenkasse (GKV) Osteopathie als Satzungsleistung zu bezuschussen. Ihr folgen über 100 weitere GKVs. Durch Fusionen nimmt die Zahl der GKVs über die Jahre ab. Aktuell bezuschussen fast 90 GKVs Osteopathie als Satzungsleistung. Sie anerkennen die zertifizierten Osteopath/innen der BAO als Leistungserbringer und bezuschussen deren osteopathischen Leistungen.


08.03.2011: Kooperation mit einer Hochschule um die berufliche Anerkennung zu erreichen


Von 2010 bis 2012 ist die BAO Kooperationspartner der Steinbeis Hochschule Berlin (SHB). Über den Studiengang "Manual Medicine & Osteopathy" soll auf akademischen Weg der eigenständige Beruf Osteopath/Osteopathin erreicht werden. 


05.06.2010: WHO-Benchmarks for training in osteopathy


Die Weltgesundheitsorganisation WHO veröffentlicht ihre “Benchmarks for training in osteopathy”. Damit will sie die Einbindung der Osteopathie in die nationalen Gesundheitssysteme fördern und empfiehlt hierfür Standards in der osteopathischen Ausbildung. Für die BAO sind die Benchmarks eine wichtige Bestätigung, denn die von der WHO empfohlenen Standards entsprechen im Wesentlichen den Eckpunkte der BAO-Ausbildung.

08.12.2008: Verwaltungsgericht Düsseldorf: "Osteopathie ist Heilkunde."


Laut Verwaltungsgericht Düsseldorf zählt Osteopathie zur Heilkunde und kann in Deutschland nur von Ärzten und Heilpraktikern ausgeübt werden. Damit erklärt das Gericht, dass Osteopathie kein Teilbereich der Physiotherapie ist, sondern ein darüber hinaus eigenständiges Heilverfahren. Die Physiotherapie stellt lediglich eine der Zugangsvoraussetzungen für die Osteopathieausbildung dar. Das Gericht geht davon aus, dass die Ausführung osteopathischer Behandlungsmethoden medizinische Fachkenntnisse voraussetzt und eine unsachgemäße Ausübung derselben geeignet ist, gesundheitliche Schäden zu verursachen. In seinem Urteil verweist das OLG mehrfach auf das Ausbildungs- und Prüfungscurriculum der BAO, das einen zeitlich sowie inhaltlich erheblichen Ausbildungsaufwand umfasse. ”Den vom Kläger im Einzelnen beschriebenen Eckpunkten der Ausbildungs- und Prüfungscurricula der BAO lässt sich entnehmen, dass die Ausbildung sich über mindestens 1.350 Unterrichtseinheiten erstreckt, und dass ein Osteopath über vielfältige Kenntnisse verfügen muss.” ( Urteil OVG)

22.11.2008: BAO-Curriculum als Grundlage für die WPO-Osteo in Hessen

In Hessen tritt die Weiterbildungs- und Prüfungsordnung im Bereich der Osteopathie (WPO-Osteo) in Kraft. Sie baut auf den einheitlichen Eckpunkten der berufsbegleitenden Osteopathie-Ausbildung der BAO auf und regelt Inhalte und Prüfung für die nur in Hessen geltende Weiterbildungsbezeichnung "Osteopath". Damit wurden erstmalig staatlich eine Qualitätssicherung im Bereich der Osteopathie eingeführt und die Bezeichnung “Osteopath” geschützt.

22.09.2004: Gründung der Bundesarbeitsgemeinschaft Osteopathie

In Frankfurt wird die Bundesarbeitsgemeinschaft Osteopathie (BAO) als Dachverband osteopathischer Schulen und ihr geneigter Verbände als Verein gegründet und findet deren Gründungsversammlung statt.

21.01.2004: Einheitliche Eckpunkte für die Osteopathie-Ausbildung


In Frankfurt einigen sich die teilnehmenden Schulen und Organisationen darauf, Eckpunkte für eine gemeinsame berufsbegleitende Osteopathie-Ausbildung zu erarbeiten. Mit einheitlichen Eckpunkten kann jede Osteopathie-Schule ihr eigenes Ausbildungsprofil beibehalten, während Umfang und wesentliche Inhalte an den Schulen vereinheitlicht werden. Aus der gemeinsamen Arbeit an einheitlichen Eckpunkten für die berufsbegleitende Osteopathie-Ausbildung entwickelt sich die Idee, eine Dachorganisation zu gründen.

03.09.2003: Vorgeschichte


Im München treffen sich Vertreter des Verbandes Physikalische Therapie (VPT) und des Deutschen Registers Osteopathische Medizin (DROM), um die Rechtssituation der Osteopathie in Deutschland zu erörtern.
Der damalige Justiziar des VPT, Dr. Ernst Boxberg trug die Grundlagen einer geänderten Rechtsprechung vor, wonach entschieden wurde, dass auch bundesweite Organisationen in Gleichwertigkeit mit staatlichen Regelungen Ausbildungen festlegen, durchführen, überwachen und mit Abschlussprüfungen und der Vergabe von Urkunden beschließen dürfen. Alle Osteopathie-Schulen und Osteopathie-Organisationen sollten für dieses gemeinsame Ziel an einen Tisch eingeladen werden. Bis zu diesem Zeitpunkt gab es völlig unterschiedliche Ausbildungskonzepte.






BAO



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