BKK EUREGIO
versichert nur in einzelnen Bundesländernjeder kann sich versichern lassen Voraussetzung:Ärztliche Veranlassung:
Für die Erstattung benötigen wir eine formlose ärztliche Bescheinigung oder die “Ärztliche Empfehlung Osteopathie” mit Angabe der empfohlenen Anzahl an Sitzungen (das Formular finden Sie in unserem Erstattungsantrag).
Qualifizierter Behandler:
Die Behandlung muss von einem Osteopathen durchgeführt werden, der Mitglied in einem Berufsverband der Osteopathen ist oder eine anerkannte Ausbildung abgeschlossen hat.
-> Der Nachweis erfolgt einfach durch die Erklärung des Osteopathen im Erstattungsantrag.
-> Falls der Behandler kein Verbandsmitglied ist, benötigen wir eine Kopie seiner Ausbildungsnachweise.
Leistungsumfang:Wir erstatten Ihnen bis zu drei osteopathische Behandlungen pro Kalenderjahr.
Übernommen werden 80 % des Rechnungsbetrages, maximal 60 Euro pro Sitzung.
Abrechnung:Sie bezahlen die Rechnung zunächst selbst und reichen uns anschließend die Rechnung zusammen mit der ärztlichen Empfehlung und ggf. den Qualifikationsnachweis (sofern uns dieser noch nicht vorliegt) ein.
Leistungserbringer:Siehe Voraussetzung.
Internet: www.bkk-euregio.de/osteopathieStand: 09.06.2026