Die Allgemeinen Ortskrankenkassen, kurz AOKs, die bundesweit etwa ein Drittel der Bevölkerung gesetzlich krankenversichern, setzen bei der Satzungsleistung Osteopathie neuerdings auf BAO-Qualität in der Ausbildung. Denn seit kurzem müssen Leistungserbringer “eine erfolgreich abgeschlossene Ausbildung in Theorie und Praxis nachweisen”, die “den Empfehlungen der Bundesarbeitsgemeinschaft für Osteopathie (BAO) entsprechen” muss, um von den meisten AOKs anerkannt zu werden.
Damit streichen diese AOKs die jahrelange Praxis, einzelne Osteopathieverbände zu empfehlen, sondern prüfen nun im Einzelfall, ob die Osteopathin oder der Osteopath die oben genannten Voraussetzungen erfüllt.
Für AOK-Versicherte ist es damit deutlich einfacher geworden, einen anerkannten Leistungserbringer zu finden: Ein Blick in die Therapeutenliste der BAO genügt, denn diese führt ausschließlich Osteopathinnen und Osteopathen, die über eine zertifizierte Ausbildung in BAO-Qualität verfügen und sich zudem nach BAO-Kriterien kontinuierlich fortbilden.
Gegenwärtig führt die BAO-Therapeutenliste bundesweit ca. 1.100 Therapeuten. Wer über eine BAO-zertifizierte Osteopathie-Ausbildung bereits verfügt, kann über die BAO-Website hier einen Antrag auf Aufnahme stellen.
Die AOKs, die auf BAO-Qualität in der Ausbildung setzen, sind die AOK Bremen/Bremerhaven (280.000 Versicherte), die AOK Hessen (1,7 Mio. Versicherte), die AOK Niedersachsen (3 Mio. Versicherte), die AOK Nordost (1,7 Mio. Versicherte), die AOK NordWest (3 Mio. Versicherte), die AOK Plus (3,5 Mio. Versicherte), die AOK Rheinland/Hamburg (3 Mio. Versicherte) und die AOK Rheinland-Pfalz/Saarland (1,2 Mio. Versicherte).