Nach nur zweieinhalb Monaten (11. Juli bis zum 23. September) haben die AOKs ihre Forderung wieder kassiert, dass Leistungserbringer für Osteopathie über eine Ausbildung verfügen müssen, die “den Empfehlungen der Bundesarbeitsgemeinschaft für Osteopathie (BAO) entsprechen” (Siehe News vom 31.07.2024).
Dazu der Vorstandsvorsitzende der BAO, Karsten Richter:
“Eine große Gemeinschaft wie die der AOKs, bei der bundesweit etwa ein Drittel der Bevölkerung krankenversichert ist, kann mit von ihr klar formulierten Voraussetzungen für eine Bezuschussung der Osteopathie einen maßgeblichen Einfluss auf die Qualität der osteopathischen Ausbildung nehmen.
Die seinerzeit von den AOKs zitierten Empfehlungen der BAO zur osteopathischen Ausbildung entsprechen denen der Weltgesundheitsorganisation WHO und werden nicht nur von unseren Mitgliedsschulen, sondern auch von anderen Osteopathieschulen und maßgeblichen Verbänden befolgt. Sie zur Voraussetzung für eine Bezuschussung gemacht zu haben, hat für AOK-Versicherte eine einheitliche, hohe Behandlungsqualität gewährleistet und war zudem ein starkes Zeichen an angehende Osteopathen, selbst auf hohe Qualität in der Ausbildung zu setzen.
Die nun neu gewählte Formulierung der AOKs einer bloßen 'erfolgreich abgeschlossenen Ausbildung in Theorie und Praxis' stellt keine Qualitätsansprüche mehr an die Ausbildung selbst. Wir werden deshalb das Gespräch mit den AOKs suchen, um mit ihnen zu besprechen, wie sie im Sinne ihrer Versicherten und der Osteopathie künftig ihren Beitrag dazu leisten können, dass die osteopathische Ausbildung bundesweit in einheitlich hoher Qualität erfolgt.”