Der geplante Wegfall der Umsatzsteuerbefreiung auf Fortbildungen ist vom Tisch. Im Finanzausschuss wurde am Donnerstag eine geänderte Regelung zur Umsatzsteuerbefreiung von Bildungsleistungen beschlossen, die dafür sorgt, dass Fortbildungen weiterhin von der Umsatzsteuer befreit bleiben.
Der geplante Wegfall der Umsatzsteuerbefreiung hätte nicht nur private Fortbildungsanbieter und sich Fortbildende getroffen, sondern im medizinisch-therapeutischen Bereich auch Patienten. Denn teurere Fortbildungen senken die Bereitschaft und die finanziellen Möglichkeiten, sich freiwillig fortzubilden und damit die Behandlungsqualität.
Als BAO hatten wir gegen den Wegfall der Umsatzsteuerbefreiung auf Fortbildungen Stellung bezogen (siehe News vom 26.09.2024), gemeinsam mit dem Bundesverband Medizinscher Bildungszentren e.V., BVMBZ, Gespräche mit Bundestagsabgeordneten geführt, eine gemeinsame Stellungnahme an die Mitglieder des Finanz- und des Gesundheitsausschusses im Deutschen Bundestag verschickt und ein Schreiben aufgesetzt, dass Schulleiter und Dozenten an ihre Wahlkreisabgeordneten senden konnten.
Nun haben wir aus dem Bundestag die Nachricht erhalten, man habe viele Gespräche geführt,
“unter anderem mit Musikschulen, Osteopathen, Handwerksvertretern sowie Tanz- und Musiklehrern. Wir haben Ihre Stellungnahmen und Briefe ausführlich gelesen. Im Finanzausschuss haben wir die Regelung kritisiert und unseren Widerstand deutlich gemacht. (…)
Dank unserer gemeinsamen Bemühungen (… ) wurde im Finanzausschuss eine geänderte Regelung zur Umsatzsteuerbefreiung von Bildungsleistungen beschlossen, die wir sehr begrüßen. Diese Änderung sorgt dafür, dass Bildungsdienstleistungen weiterhin von der Umsatzsteuer befreit bleiben. Wir sehen dies als Erfolg unserer Arbeit und (… ) möchten uns herzlich bei Ihnen bedanken. Ihre Hinweise waren wichtig und haben mit dazu beigetragen, dass wir diese positive Veränderung erreichen konnten.”