Um deutschlandweit eine einheitliche Kennzeichnung qualitativ hochwertig ausgebildeter Osteopathen zu fördern, genehmigt die BAO, Absolventen der sog. AFO-Schulen nachträglich eine BAO-Urkunde zu beantragen. Das ist eines der Ergebnisse der BAO-Schulleiterkonferenz, die am 05. Februar in Frankfurt a. M. tagte.
Anlass für diesen Beschluss ist, dass die Akademie für Osteopathie, AFO, Anfang des Jahres ihre Abschlussprüfungen an den mit ihr kooperierenden Osteopathieschulen eingestellt hat.
Die AFO-Abschlussprüfung entspricht den BAO-Qualitätsstandards und wird von Verbänden, wie beispielsweise dem VOD, als gleichwertig zur BAO-Abschlussprüfung eingestuft.
Eine Einstufung, die nicht willkürlich ist, da die AFO als Gründungsmitglied der BAO an den Qualitätsstandards der BAO mitgewirkt und diese selbst umgesetzt hatte.
Die nun den Absolventen von AFO-Schulen eröffnete Möglichkeit, eine BAO-Urkunde nachträglich zu erwerben, will ein Beitrag für eine einheitliche Kennzeichnung qualitativ hochwertig ausgebildeter Osteopathen gegenüber Patienten und Krankenkassen sein und zur Patientensicherheit beitragen.
Absolventen von AFO-Schulen, die ihren Abschluss bis Ende 2024 gemacht haben, können ihre BAO-Urkunde per Mail bei der Geschäftsstelle der BAO beantragen.