Aktuelles

17.02.2025

Für eine einheitliche Kennzeichnung:
BAO-Urkunden für Absolventen von AFO-Schulen


Um deutschlandweit eine einheitliche Kennzeichnung qualitativ hochwertig ausgebildeter Osteopathen zu fördern, genehmigt die BAO, Absolventen der sog. AFO-Schulen nachträglich eine BAO-Urkunde zu beantragen. Das ist eines der Ergebnisse der BAO-Schulleiterkonferenz, die am 05. Februar in Frankfurt a. M. tagte.

Anlass für diesen Beschluss ist, dass die Akademie für Osteopathie, AFO, Anfang des Jahres ihre Abschlussprüfungen an den mit ihr kooperierenden Osteopathieschulen eingestellt hat.

Die AFO-Abschlussprüfung entspricht den BAO-Qualitätsstandards und wird von Verbänden, wie beispielsweise dem VOD, als gleichwertig zur BAO-Abschlussprüfung eingestuft.

Eine Einstufung, die nicht willkürlich ist, da die AFO als Gründungsmitglied der BAO an den Qualitätsstandards der BAO mitgewirkt und diese selbst umgesetzt hatte.

Die nun den Absolventen von AFO-Schulen eröffnete Möglichkeit, eine BAO-Urkunde nachträglich zu erwerben, will ein Beitrag für eine einheitliche Kennzeichnung qualitativ hochwertig ausgebildeter Osteopathen gegenüber Patienten und Krankenkassen sein und zur Patientensicherheit beitragen.

Absolventen von AFO-Schulen, die ihren Abschluss bis Ende 2024 gemacht haben, können ihre BAO-Urkunde per Mail bei der Geschäftsstelle der BAO beantragen.










BAO



 Bundesarbeitsgemeinschaft Osteopathie e.V.
 Römergasse 9
 65199 Wiesbaden

 0611-3418858
0611-3419073
@ info@bao-osteopathie.de

Geschäftszeiten

Montag, Dienstag und Donnerstag
09:00 bis 12:30 Uhr und 15:00 bis 17:00 Uhr

LINKS





QR-Code




Wir verwenden nur funktionelle Cookies: Diese Cookies machen es Websites möglich zu speichern, welche speziellen Einstellungen du gemacht hast, z.B. die zuletzt angesehene News oder der zuletzt angesehene Therapeuteneintrag oder Schule oder Fortbildung. Wir nutzen keine Statistik- oder Marketing-Tools und geben keinerlei Daten an Dritte weiter.
   Datenschutz